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Pflegehilfsmittel

im Detail

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind:


  • Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge für private Pflegepersonen
  • Einmalhandschuhe für private Pflegepersonen
  • Mundschutz für private Pflegepersonen
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für private Pflegepersonen
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Einmallätzchen


Diese Hilfsmittel sollen von privaten Pflegepersonen (Familie, Freunde, Nachbarn) benutzt werden, die in Ihre Pflege eingebunden sind, und dienen vor allem dem Schutz dieser privaten Pflegepersonen. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Einmallätzchen sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für Sie vorgesehen sind.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse aktuell die Kosten in Höhe von monatlich bis zu 40 € für Sie.

Bei anderen Hilfsmitteln, die nicht der Erleichterung der Pflege dienen, wenden Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse vor Ort. Denn Rollstühle, Bade-, Toiletten- oder Sitzhilfen werden nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenkasse übernommen. Dazu zählen auch Inkontinenzprodukte wie Vorlagen, Windeln, Netzhosen oder Pants. Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie…


  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut werden.

 

Pflegehilfsmittel beantragen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel benötigen, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Falls der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) in der Begutachtung bereits festgestellt hat, ob und welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen, können Sie das bei der Antragstellung angeben.

 

Wir übernehmen gerne die Antragstellung bei der Pflegekasse für Sie.

Das Antragformular finden Sie hier. Sie können es herunterladen, ausfüllen und uns per Post zuschicken.


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Lieferung – direkt zu Ihnen nach Hause

Hier können Sie sich ihr Bestellformular für Ihre Pflegehilfsmittel herunterladen


Bestellformular für Pflegehilfsmittel

Nutzen Sie unseren Lieferservice und lassen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat von uns direkt nach Hause liefern.

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